Prof. Dr.-Ing. T.
Harriehausen
Fachbereich Elektrotechnik |
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Aufgabenstellung von Studien-
und Diplomarbeiten |
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Hinweise zum Inhalt der Aufgabenstellung
von Studienarbeit (StA) und Diplomarbeit (DA)
Aufgabensteller ist stets der Erstprüfer. Stammt der Entwurf
der Aufgabenstellung einer extern durchgeführten Arbeit aus einem
Industrieunternehmen, so achte ich auf Verständlichkeit, Eindeutigkeit
und Niveau der Aufgabenstellung. Inwieweit die Aufgabe für das Unternehmen
sinnvoll, hilfreich und wichtig ist, kann ich in der Regel nicht beurteilen.
Eine erste Version der Aufgabenstellung
sollte bei der Ausgabe der Arbeit existieren.
Spätestens am Ende der Einarbeitungszeit,
jedenfalls vor der offiziellen Anmeldung der Arbeit, soll
eine detaillierte Aufgabenstellung vorliegen, die nur noch in Details verändert
werden sollte. Im Fall unvorhergesehener Entwicklungen während der
Bearbeitungszeit kann die Aufgabenstellung natürlich noch angepasst
werden. Eine Änderung des Themas (Titels) der Arbeit ist bei Diplomarbeiten
aber auf keinen Fall möglich!
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Die Aufgabenstellung soll einen Umfang von
einer, maximal zwei Seiten haben.
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Sie enthält
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Anschriften der beiden Prüfer (Name, Organisation,
Abteilung)
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Art der Arbeit (Studienarbeit bzw. Diplomarbeit)
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Thema (Titel) der Arbeit
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Namen und Matrikel-Nr. des Bearbeiters
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Text der Aufgabenstellung
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Bei externen Arbeiten Angabe, in Zusammenarbeit welchem
Unternehmen die Arbeit durchgeführt wird
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Unterschriften der beiden Prüfer
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Sie soll - im Rahmen des gegebenen Umfanges - so
präzise
wie möglich und mindestens für einen fachfremden Elektroingenieur
verständlich
formuliert sein.
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Die Aufgabenstellung soll insbesondere folgende Fragen
beantworten:
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Aus welchem Themengebiet stammt die Aufgabenstellung?
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Welcher Nutzen, welche Funktionalität
sollen prinzipiell erreicht werden?
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Auf welchen Erkenntnissen, Hard- und Software kann/soll
aufgebaut werden?
(Z. B. Vorgänger-Arbeiten, existierende
Hard/Software)
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Wird eine bestimmte Methodik zur Lösungsfindung
vorgegeben
oder ausgeschlossen?
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Welche Randbedingungen sind bei der Arbeit
zu berücksichtigen?
(Z. B. Einsatz bestimmter Entwicklungsumgebungen,
Programmiersprachen oder Dokumentationssysteme)
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Welche Minimalanforderungen muss das Arbeitsergebnis
erfüllen?
Hierzu sind möglichst einfach und objektiv
bewertbare Eigenschaften anzugeben.
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Welche weiteren Aufgabenpunkte sollen möglichst
bearbeitet werden?
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Wer ist für die Bereitstellung evtl. erforderlicher
Spezialressourcen, die Voraussetzung zur Bearbeitung der Aufgabenstellung
sind, verantwortlich?
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Gibt es Anforderungen bzgl. der Vertraulichkeit
der im Rahmen der Arbeit offengelegten firmeninternen Informationen und
gewonnenen Erkenntnisse? Eventuelle Vertraulichkeitsklauseln müssen
zeitlich befristet sein. Das Thema der Arbeit kann auf keinen Fall vertraulich
sein.
Letzte Änderung: 6.7.2007;
Copyright
© Prof. Dr. Thomas Harriehausen, Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel,
Fachbereich Elektrotechnik |